Neues zum Thema Musikinstrumente und CITES

Das Edelholz Palisander ist durch seine Dichte, Härte und Klangeigenschaften seit langer Zeit im Musikinstrumentenbau sehr beliebt. Allerdings zählen einige Palisanderarten zu den gefährdeten Arten, so daß z.B. Rio-Palisander bereits 1992 in das Artenschutzabkommen CITES aufgenommen und der Handel verboten wurde (CITES Anhang I).
Mit CITES Anhang II wurde ab dem 2.Januar 2017 der Handel mit allen Palisanderarten sowie weitere Hölzer zwar nicht verboten, aber strenger reguliert (lückenlose Dokumentationspflicht). Dies erschwerte insbesondere den Import von Musikinstrumenten aus Nicht-EU-Ländern, betroffene Instrumente wurden teurer oder erst gar nicht mehr lieferbar. Privatpersonen, die ihr Instrument an andere Privatpersonen verkaufen wollten, waren verwirrt. Reisen mit Musikinstrument wurde komplizierter.

Da im Vergleich zur Möbelindustrie die verwendete und weltweit gehandelte Holzmenge bei Musikinstrumenten sehr klein ist, wurde die Branchenverbände aktiv und haben eine Änderung der Regelung erwirkt. Auf der letzten CITES Vertragsstaatenkonferenz (CITES CoP18), die vom 17. bis 28. August in Genf stattfand, wurde unter anderem folgendes beschlossen:
Fertige Musikinstrumente,-teile sowie fertige Musikinstrumenten-Zubehöre werden in die Ausnahmeregelung #15 mit aufgenommen. Somit sind sie nicht mehr der Dokumentationspflicht unterworfen und ohne CITES-Nachweis handelbar. Dies gilt allerdings nicht für den in CITES I gelisteten Rio-Palisander.
Die beschlossenen Änderungen treten 90 Tage nach Ende der CITES-Konferenz in Kraft.

Über CITES

CITES ist die Abkürzung für „Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora“, in Deutschland auch bekannt unter dem Namen „Washingtoner Artenschutzübereinkommen“ – Weitere Informationen